Betreuungszeiten und -kosten
Die Kleinkindbetreuung ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:30 Uhr geöffnet.
Wir verfügen über verschiedene Betreuungsmodelle. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Für die Sorgeberechtigten besteht in der Regel eine Kostenübernahme nach Antrag zur Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII durch das am Wohnort der Eltern zuständige Jugendamt: Die Stadt Mannheim erstattet derzeit einen Sachaufwand zur Anerkennung der Förderleistung nach § 23 Abs. 2 Nr.1, 2 SGB VIII von 7,50 € pro Betreuungsstunde. Der Zuschuss orientiert sich am Umfang der Betreuungszeiten/Arbeitsstunden. Die monatliche Betreuungsgebühr reduziert sich um den Betrag der laufenden Geldleistungen des jeweiligen Jugendamtes.